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§ 1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen. Sie gelten für künftige Lieferungen auch ohne erneute Bekanntgabe. Ab- weichende Bedingungen des Käufers werden nur mit unserer audrück- lichen schriftlichen Zustimmung Vertragsbestandteil.
(2)Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbe- halten. Angebotsbindend: 4 Wochen. Storniert der Besteller nach Auftragserteilung, werden 25 % der Auftrags- summe als Schadensersatz ohne Nachweis sofort fällig. Gleiches gilt für Warenrückgabe.
(3)Vereinbarungen jeder Art - auch Ergänzungen, Änderungen, Neben- abreden - werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns bin- dend. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen, die von unserem Aussen- dienst getroffen werden. Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwür- digkeit des Bestellers vorausgesetzt. Wir müssen uns vorbehalten, Auf- träge ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
(4) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Bei Bestellung unter 50,- Netto-Warenwert wird ein Zuschlag von 5,50 Euro berechnet.
§ 2 Lieferung
(1)Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Sämtliche mit der Verpackung verbundenen Kosten, Fracht und Porto gehen zu Lasten des Käufers. Eine Transportversicherung wird von uns nicht abgeschlossen. Eine Haftung für Transportschäden ist ausge- schlossen. Verpackung wird nicht zurückgenommen.
(2)Verweigert der Käufer zur Unrecht die Entgegennahme der Lieferung, so hat er die hierdurch entstehenden Kosten und das Risiko des Rück- transportes zu tragen.
(3)Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % des Gesamtlieferumfanges sind zulässig und berechtigen nicht zu Reklamation.
(4)Durch technische Weiterentwicklung bedingte Änderungen bleiben vorbehalten.
(5)Unsere Zeichnungen und sonstigen Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und nicht zum Nachbau verwendet werden. Der Käufer übernimmt bei Lieferungen nach von ihm überlassenen Zeich- nungen, Mustern und Modellen die Gewähr, dass wir hierdurch keine Rech- te Dritter verletzen. Der Käufer haftet für alle aus der Nichteinhaltung die- ser Gewähr entstehenden Schäden.
(6 )Teilieferungen sind zulässig. Die Lieferzeit rechnet sich vom Tage der Klarstellung sämtlicher technischer und kaufmännischer Detailfragen an, die zur Auftragsabwicklung nötig sind.
(7)Auf Abruf bestellt Ware muss spätestens nach 12 Monaten vollstän- dig abgenommen sein. Diese Frist beginnt mit dem Datum der Auftragsbe- stätigung. Für 50 % des Auftragsvolumens hat der Käufer mit Erteilung des Abrufauftrages die Abruftermine verbindlich anzugeben.
(8)Lieferzeit ohne Gewähr, vorbehaltlich Fabrikations- und Liefermög- lichkeit. Fälle höherer Gewalt oder sonstige von uns nicht verschuldete Umstände entbinden uns von jeder Vertragspflicht. Die Lieferzeit gilt mit der Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten.
(9)Probelieferungen gelten nach Ablauf der Probezeit, beginnend mit dem Tage des Eintreffens, als auf feste Rechnung zu unseren Verkaufs- bedingungen übernommen, wenn nicht ausdrücklich gegenteilige Mitteilungen an uns oder Rücksendung der Ware noch vor Ablauf der festgesetzten Probezeit erfolgt.
§ 3 Preise
(1)Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2)Liegt zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, behalten wir uns Preisänderungen durch inzwischen eingetretene Lohn- und Materialpreiserhöhungen vor.
§ 4 Zahlung
(1)Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rech- nungsdatum ./. 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse. Massgebend ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto.
(2)Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Rechnungsdatum an berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Darüber hinaus sind alle durch den Verzug entstandenen Schäden vom Käufer zu ersetzen. Wir sind auch berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurück- zutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz ist ohne Nachweis 25 % des Kaufpreises ohne Mwst. zu zahlen, es sei denn, der Käufer weis einen geringeren oder der Verkäufer einen höheren Schaden nach.
(3)Wir sind berechtigt Mahngebühren in Höhe von 10,- Euro zu berech- nen, sollte eine dritte, letzte aussergerichtliche Mahnung notwendig wer- den.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1)Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im regelmässigen Geschäftsverkehr weiter zu veräu- ssern. Er hat in jedem Fall das Eigentum zu unseren Gunsten auch gegen- über dem Drittverkäufer ausdrücklich vorzubehalten.
(2) Es gilt somit verlängerter- und erweiterter Eigentumsvorbehalt.
(3)Der Käufer ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im regelmässigen Geschäftsverkehr weiter zu veräu- ssern. Er hat in jedem Falle das Eigentum zu unseren Gunsten auch gegen- über dem Drittverkäufer ausdrücklich vorzubehalten.
(4)Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräusserung oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Ansprüche ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehalts- Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräussert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird. Eine Veräusse- rung ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung ist unzulässig, wenn bezüglich der gegen den Dritten entstehenden Forderung ein Abtretungsverbot besteht oder diese Forderung bereits anderweitig abge- treten ist. Wird die Vorbehaltsware nach Vereinbarung oder zusammen mit nicht uns gehörenden Waren veräussert, oder wird Sie mit einem Grund- stück oder beweglichen Sache verbunden, gilt ein erststelliger Teilbetrag der Forderung des Käufers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Käufer und uns vereinbarten Lieferpreises der Vorbehaltsware als abgetreten.
(5)Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräusserung einzuziehen, solange er uns gegenüber mit seinen Zahlungsverpflichtun- gen nicht in Verzug ist. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretungen oder in sonstiger Weise zu verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung an uns seinen Abneh- mern bekanntzumachen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Abtretung offen- zulegen.
(6)Etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Auch die be- und verarbeiteten Waren bzw. Materialien dienen zur Sicherung.
(7)Werden unsere Rechte druch Massnahmen Dritter beeinträchtigt, ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten und alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte zur Verfügung zu stellen. Die uns durch die Verfolgung unserer Rechte entstehenden Kosten hat der Käufer zu erstatten.
(8)Bis zur Begleichung unserer oben genannten Ansprüche ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Waren untersagt. Bis dahin ist eine Verpfändung oder Abtretung von Forderung an Dritte und Nach dem Gesetz bevorrechtigte Gläubiger ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung unzulässig.
(9)Wir werden auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungsrechte insoweit freigeben, als ihr Wert die noch zusichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 6 Leistungsänderungen
(1)Erbringt Rinke Druckluft eine fällige Leistung nicht oder nicht vertrage- mäss, kann der Käufer Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist beanspruchen. Nach unserer Wahl kann die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen. Nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind aus- geschlossen, mit Ausnahme des Ersatzes von Schäden, die durch vor- sätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzuingen unserer gesetz- lichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden und mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die unsere gesetztlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
(2)Dem Käufer stehen die Rechte wegen nicht vertragsgemässer Erfüllung nur zu, wenn er Sie binnen einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht hat. Wegen verdeckter Mängel ste- hen dem Käufer die vorgenannten Rechte nur zu, wenn er Sie binnen einer Woche nach Entdeckung schrifltich gerügt hat.
(3)Rinke Druckluft leistet keine Gewähr für Mängel oder Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Informationen des Käufers oder dar- auf beruhen, dass unsere Ware unter anderen als den uns vom Käufer bei Auftragserteilung genannten Bedingungen eingesetzt wird. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Käufer eigenmächtig Eingriffe an der Ware vornimmt.
(4)Sämtliche Mängelansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund ver- jähren in 12 Monaten von der Ablieferung an.
(5)Ist nur ein Teil der vertraglichen Leistung nicht vertragsgemäss, gel- ten die vorstehenden Rechte nur hinsichtlich des nicht vertragsgemä- ssen Teils der Leistung. Zur Annullierung des Gesamtauftrages oder anderer erteilter und noch nicht erledigter Aufträge ist der Käufer nicht berechtigt.
§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung erfolgt mit unstreitigen oder rechtskräftig fest- gestellten Gegenforderungen. Die Geltendmachung eines Zurück- behaltungsrechts mit Forderungen aus einem anderen Vertragsverhält- nis ist ausgeschlossen.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hann. Münden.
§ 9 Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einer oder mehrerer dieser Liefer- und Zahlungs- bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer etwa unwirksamen Bedingung tritt die mass- gebliche gesetzliche Regelung.
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