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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§

LIEFER- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


§ 1 Allgemeines

(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen.
Sie gelten für künftige Lieferungen auch ohne erneute Bekanntgabe. Ab-
weichende Bedingungen des Käufers werden nur mit unserer audrück-
lichen schriftlichen Zustimmung Vertragsbestandteil.

(2)Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbe-
halten. Angebotsbindend: 4 Wochen.
Storniert der Besteller nach Auftragserteilung, werden 25 % der Auftrags-
summe als Schadensersatz ohne Nachweis sofort fällig. Gleiches gilt für
Warenrückgabe.

(3)Vereinbarungen jeder Art - auch Ergänzungen, Änderungen, Neben-
abreden - werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns bin-
dend. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen, die von unserem Aussen-
dienst getroffen werden. Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwür-
digkeit des Bestellers vorausgesetzt. Wir müssen uns vorbehalten, Auf-
träge ohne Nennung von Gründen abzulehnen.

(4) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Bei Bestellung unter 50,- Netto-Warenwert wird ein Zuschlag
von 5,50 Euro berechnet.

§ 2 Lieferung

(1)Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr des
Käufers. Sämtliche mit der Verpackung verbundenen Kosten, Fracht und
Porto gehen zu Lasten des Käufers. Eine Transportversicherung wird von
uns nicht abgeschlossen. Eine Haftung für Transportschäden ist ausge-
schlossen. Verpackung wird nicht zurückgenommen.

(2)Verweigert der Käufer zur Unrecht die Entgegennahme der Lieferung,
so hat er die hierdurch entstehenden Kosten und das Risiko des Rück-
transportes zu tragen.

(3)Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % des Gesamtlieferumfanges
sind zulässig und berechtigen nicht zu Reklamation.

(4)Durch technische Weiterentwicklung bedingte Änderungen bleiben
vorbehalten.

(5)Unsere Zeichnungen und sonstigen Unterlagen dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden und nicht zum Nachbau verwendet werden.
Der Käufer übernimmt bei Lieferungen nach von ihm überlassenen Zeich-
nungen, Mustern und Modellen die Gewähr, dass wir hierdurch keine Rech-
te Dritter verletzen. Der Käufer haftet für alle aus der Nichteinhaltung die-
ser Gewähr entstehenden Schäden.

(6 )Teilieferungen sind zulässig. Die Lieferzeit rechnet sich vom Tage der
Klarstellung sämtlicher technischer und kaufmännischer Detailfragen an,
die zur Auftragsabwicklung nötig sind.

(7)Auf Abruf bestellt Ware muss spätestens nach 12 Monaten vollstän-
dig abgenommen sein. Diese Frist beginnt mit dem Datum der Auftragsbe-
stätigung. Für 50 % des Auftragsvolumens hat der Käufer mit Erteilung des
Abrufauftrages die Abruftermine verbindlich anzugeben.

(8)Lieferzeit ohne Gewähr, vorbehaltlich Fabrikations- und Liefermög-
lichkeit. Fälle höherer Gewalt oder sonstige von uns nicht verschuldete
Umstände entbinden uns von jeder Vertragspflicht.
Die Lieferzeit gilt mit der Anzeige der Versandbereitschaft als
eingehalten.

(9)Probelieferungen gelten nach Ablauf der Probezeit, beginnend mit
dem Tage des Eintreffens, als auf feste Rechnung zu unseren Verkaufs-
bedingungen übernommen, wenn nicht ausdrücklich gegenteilige
Mitteilungen an uns oder Rücksendung der Ware noch vor Ablauf der
festgesetzten Probezeit erfolgt.

§ 3 Preise

(1)Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2)Liegt zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ein Zeitraum von
mehr als 4 Monaten, behalten wir uns Preisänderungen durch inzwischen
eingetretene Lohn- und Materialpreiserhöhungen vor.

§ 4 Zahlung

(1)Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rech-
nungsdatum ./. 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum
netto Kasse. Massgebend ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf
unserem Konto.

(2)Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Rechnungsdatum
an berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Darüber hinaus sind alle
durch den Verzug entstandenen Schäden vom Käufer zu ersetzen. Wir
sind auch berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurück-
zutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als
Schadensersatz ist ohne Nachweis 25 % des Kaufpreises ohne Mwst. zu
zahlen, es sei denn, der Käufer weis einen geringeren oder der Verkäufer
einen höheren Schaden nach.

(3)Wir sind berechtigt Mahngebühren in Höhe von 10,- Euro zu berech-
nen, sollte eine dritte, letzte aussergerichtliche Mahnung notwendig wer-
den.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1)Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum stehende Ware
(Vorbehaltsware) im regelmässigen Geschäftsverkehr weiter zu veräu-
ssern. Er hat in jedem Fall das Eigentum zu unseren Gunsten auch gegen-
über dem Drittverkäufer ausdrücklich vorzubehalten.

(2) Es gilt somit verlängerter- und erweiterter Eigentumsvorbehalt.

(3)Der Käufer ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware
(Vorbehaltsware) im regelmässigen Geschäftsverkehr weiter zu veräu-
ssern. Er hat in jedem Falle das Eigentum zu unseren Gunsten auch gegen-
über dem Drittverkäufer ausdrücklich vorzubehalten.

(4)Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräusserung
oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später
zustehenden Ansprüche ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehalts-
Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräussert oder ob sie mit einem
Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird. Eine Veräusse-
rung ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung ist unzulässig,
wenn bezüglich der gegen den Dritten entstehenden Forderung ein
Abtretungsverbot besteht oder diese Forderung bereits anderweitig abge-
treten ist. Wird die Vorbehaltsware nach Vereinbarung oder zusammen mit
nicht uns gehörenden Waren veräussert, oder wird Sie mit einem Grund-
stück oder beweglichen Sache verbunden, gilt ein erststelliger Teilbetrag
der Forderung des Käufers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen
dem Käufer und uns vereinbarten Lieferpreises der Vorbehaltsware als
abgetreten.

(5)Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräusserung
einzuziehen, solange er uns gegenüber mit seinen Zahlungsverpflichtun-
gen nicht in Verzug ist. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartige
Forderungen durch Abtretungen oder in sonstiger Weise zu verfügen. Auf
unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung an uns seinen Abneh-
mern bekanntzumachen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Abtretung offen-
zulegen.

(6)Etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer
für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Auch die
be- und verarbeiteten Waren bzw. Materialien dienen zur Sicherung.

(7)Werden unsere Rechte druch Massnahmen Dritter beeinträchtigt, ist der
Käufer verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten und alle
Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte zur Verfügung
zu stellen. Die uns durch die Verfolgung unserer Rechte entstehenden
Kosten hat der Käufer zu erstatten.

(8)Bis zur Begleichung unserer oben genannten Ansprüche ist eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten
Waren untersagt. Bis dahin ist eine Verpfändung oder Abtretung von
Forderung an Dritte und Nach dem Gesetz bevorrechtigte Gläubiger
ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung unzulässig.

(9)Wir werden auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungsrechte
insoweit freigeben, als ihr Wert die noch zusichernden Forderungen
um mehr als 20 % übersteigt.

§ 6 Leistungsänderungen

(1)Erbringt Rinke Druckluft eine fällige Leistung nicht oder nicht vertrage-
mäss, kann der Käufer Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist
beanspruchen. Nach unserer Wahl kann die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen.
Nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen ist der Käufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind aus-
geschlossen, mit Ausnahme des Ersatzes von Schäden, die durch vor-
sätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzuingen unserer gesetz-
lichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden und mit
Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit, die unsere gesetztlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
zu vertreten haben.

(2)Dem Käufer stehen die Rechte wegen nicht vertragsgemässer
Erfüllung nur zu, wenn er Sie binnen einer Woche nach Empfang der
Ware schriftlich geltend gemacht hat. Wegen verdeckter Mängel ste-
hen dem Käufer die vorgenannten Rechte nur zu, wenn er Sie binnen
einer Woche nach Entdeckung schrifltich gerügt hat.

(3)Rinke Druckluft leistet keine Gewähr für Mängel oder Schäden, die
auf unrichtigen oder unvollständigen Informationen des Käufers oder dar-
auf beruhen, dass unsere Ware unter anderen als den uns vom Käufer
bei Auftragserteilung genannten Bedingungen eingesetzt wird. Unsere
Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Käufer eigenmächtig
Eingriffe an der Ware vornimmt.

(4)Sämtliche Mängelansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund ver-
jähren in 12 Monaten von der Ablieferung an.

(5)Ist nur ein Teil der vertraglichen Leistung nicht vertragsgemäss, gel-
ten die vorstehenden Rechte nur hinsichtlich des nicht vertragsgemä-
ssen Teils der Leistung. Zur Annullierung des Gesamtauftrages oder
anderer erteilter und noch nicht erledigter Aufträge ist der Käufer nicht
berechtigt.

§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei
denn, die Aufrechnung erfolgt mit unstreitigen oder rechtskräftig fest-
gestellten Gegenforderungen. Die Geltendmachung eines Zurück-
behaltungsrechts mit Forderungen aus einem anderen Vertragsverhält-
nis ist ausgeschlossen.


§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hann. Münden.

§ 9 Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einer oder mehrerer dieser Liefer- und Zahlungs-
bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. An die Stelle einer etwa unwirksamen Bedingung tritt die mass-
gebliche gesetzliche Regelung.